Wenn Angst, ein starker Würgereiz oder ein großer Behandlungsumfang gegen viele Einzeltermine sprechen, kann die Behandlung in Vollnarkose eine gute Lösung sein, Sie erleben den Eingriff schlicht nicht mit.
Angstpatienten, großer Sanierungsbedarf oder mehrere Behandlungsschritte in einer Sitzung.
Ein erfahrener Anästhesist überwacht Sie während des gesamten Eingriffs.
Kassenleistung nur in medizinisch begründeten Fällen, sonst private Zusatzleistung.
Eine Behandlung in Vollnarkose ist eine zahnärztliche Behandlung, die im künstlichen Tiefschlaf durchgeführt wird, während ein Anästhesist Ihre Vitalfunktionen durchgehend überwacht. Sie bekommen vom Eingriff nichts mit: Bewusstsein, Schmerzempfinden und Muskelspannung sind für die Dauer der Behandlung ausgeschaltet.
Die Narkose wird über einen venösen Zugang eingeleitet und während des Eingriffs kontinuierlich gesteuert; moderne, kurz wirksame Medikamente erlauben eine exakte Dosierung und ein zügiges, ruhiges Aufwachen. Überwacht werden fortlaufend Herzfrequenz, Blutdruck, Sauerstoffgehalt des Blutes und Atmung. Der große praktische Vorteil: Was sonst über viele Termine verteilt würde, lässt sich in einer Sitzung zusammenfassen, etwa eine umfangreiche Sanierung oder das Setzen mehrerer Implantate. Eine Vollnarkose verlangt Nüchternheit, ein Vorgespräch mit dem Anästhesisten und eine Begleitperson für den Heimweg. Sie ist deshalb kein Standardweg, sondern eine Option für klar begründete Situationen.
Vor der Narkose ist eine anästhesiologische Aufklärung Pflicht; Vorerkrankungen von Herz, Lunge oder Stoffwechsel müssen bekannt und stabil sein, gelegentlich ist eine hausärztliche Abklärung nötig. Bei akutem Atemwegsinfekt wird der Termin verschoben. Für einen einzelnen, kleinen Eingriff ist eine Vollnarkose in der Regel nicht das Mittel der Wahl, hier genügt die örtliche Betäubung.
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Für Angstpatienten ist die Vollnarkose oft der Weg zurück zu einer regelmäßigen zahnärztlichen Versorgung: Nach der Sanierung lassen sich Kontrollen und kleine Behandlungen meist wieder im Wachzustand durchführen. Bitte erscheinen Sie nüchtern nach den Vorgaben des Anästhesisten, tragen Sie bequeme Kleidung und lassen Sie Kontaktlinsen und Schmuck zu Hause. Planen Sie eine Begleitperson für den Heimweg ein und fahren Sie an diesem Tag nicht selbst. Für 24 Stunden gilt: kein Alkohol, keine wichtigen Entscheidungen, keine Maschinen.
Jede Behandlung wird individuell auf Ihren Befund abgestimmt.
Zahnarzt und Anästhesist klären Behandlungsplan, gesundheitliche Voraussetzungen und offene Fragen mit Ihnen. Sie erhalten dabei genaue Anweisungen zu Nüchternheit, Medikamenteneinnahme und Begleitperson.
Am Behandlungstag erscheinen Sie nüchtern und werden an die Überwachungsgeräte angeschlossen. Über einen venösen Zugang wird die Narkose eingeleitet, Sie schlafen innerhalb weniger Augenblicke ein.
Die komplette geplante Behandlung findet statt, während Sie schlafen, häufig in mehreren Schritten hintereinander. Der Anästhesist überwacht Sie kontinuierlich und steuert die Narkosetiefe.
Nach dem Eingriff wachen Sie unter Aufsicht in Ruhe auf und bleiben noch eine Zeit lang zur Beobachtung. Etwas Müdigkeit, ein trockener Mund oder ein leichtes Kratzen im Hals sind in dieser Phase normal.
Nach der Ruhephase werden Sie von einer Begleitperson abgeholt und sollten den Rest des Tages ruhig verbringen. Einen Kontrolltermin vereinbaren wir direkt, dazu erhalten Sie schriftliche Verhaltenshinweise für die ersten Tage.
Dauer je nach Umfang etwa eine bis mehrere Stunden, zuzüglich Aufwachphase in der Praxis
Sie erleben den Eingriff nicht mit, Angst und Würgereiz spielen keine Rolle
Viele Behandlungsschritte lassen sich in einer einzigen Sitzung zusammenfassen
Ein Anästhesist überwacht Ihre Vitalfunktionen während des gesamten Eingriffs
Auch aufwendige chirurgische Eingriffe sind so für ängstliche Patienten möglich
Für Menschen, die eine Behandlung lange gemieden haben, oft der Weg zurück zur Zahnpflege
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Narkosekosten nur in medizinisch begründeten Fällen, etwa bei Kindern unter einer bestimmten Altersgrenze, bei Menschen mit Beeinträchtigung oder wenn eine Behandlung anders nachweislich nicht möglich ist. In allen anderen Fällen ist die Vollnarkose eine private Zusatzleistung, die je nach Dauer berechnet und meist direkt vom Anästhesisten in Rechnung gestellt wird. Die zahnärztliche Behandlung selbst wird davon unabhängig nach den üblichen Regeln abgerechnet. Privat Versicherte erhalten je nach Tarif eine Erstattung. Wir informieren Sie vor dem Termin über die zu erwartenden Kosten und darüber, ob in Ihrem Fall ein Antrag bei der Kasse sinnvoll ist.
Die Angaben sind allgemeine Hinweise. Was in Ihrem Fall übernommen wird, hängt vom Befund und Ihrem Versicherungsschutz ab, wir beraten Sie persönlich und halten alles schriftlich fest.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns gern an, wir nehmen uns Zeit.
Eine Vollnarkose ist bei gesunden Patienten heute ein etabliertes, gut kontrollierbares Verfahren, ein Restrisiko bleibt wie bei jedem medizinischen Eingriff. Entscheidend sind das Vorgespräch, in dem Vorerkrankungen erfasst werden, die kontinuierliche Überwachung durch einen Anästhesisten und die Aufwachphase unter Aufsicht. Über mögliche Risiken klärt der Anästhesist Sie vorab persönlich und ausführlich auf.
In der Regel dürfen Sie sechs Stunden vor dem Termin nichts mehr essen und zwei Stunden vorher keine klaren Flüssigkeiten mehr trinken, maßgeblich sind aber immer die Vorgaben Ihres Anästhesisten. Nüchternheit schützt davor, dass Mageninhalt in die Atemwege gelangt. Regelmäßige Medikamente nehmen Sie nur nach ausdrücklicher Absprache ein.
Nach dem Aufwachen fühlen sich die meisten Patienten müde und etwas benommen, aber ansonsten gut. Möglich sind ein trockener Mund, ein leichtes Kratzen im Hals und gelegentlich Übelkeit, die sich in der Regel schnell legt. Sie bleiben zur Beobachtung in der Praxis, bis Sie stabil sind, und werden anschließend von Ihrer Begleitperson abgeholt.
Vieles lässt sich in einer Sitzung zusammenfassen, wie viel, hängt vom Umfang, von der Narkosedauer und von Ihrer gesundheitlichen Belastbarkeit ab. Bei sehr umfangreichen Sanierungen ist es manchmal sinnvoller, in zwei Etappen zu arbeiten. Zahnersatz braucht ohnehin weitere Termine, da er im Labor gefertigt und später eingepasst wird.
Bei Kindern ist eine Vollnarkose sinnvoll, wenn eine notwendige Behandlung im Wachzustand nicht möglich ist, etwa bei sehr kleinen Kindern mit ausgedehnter Karies oder nach gescheiterten Behandlungsversuchen. Wir prüfen immer zuerst schonendere Wege wie eine kindgerechte Heranführung. Am Standort Kempen ist Dr. med. dent. Marthe Blecher auf Kinderzahnheilkunde spezialisiert.
Auch mehrere Füllungen lassen sich in einer Narkosesitzung zusammenfassen.
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Mehrere Implantate oder ein Knochenaufbau lassen sich in Narkose in einer Sitzung setzen.
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Nach einer Sanierung in Narkose folgt die passende prothetische Versorgung in weiteren Terminen.
Mehr erfahrenHaben Sie Fragen zu dieser Behandlung? Wir laden Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein.
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