Zahnschmerzen, ein abgebrochener Zahn oder eine Schwellung, bei akuten Beschwerden helfen wir Ihnen schnell. Rufen Sie uns während der Öffnungszeiten direkt an: Schmerzpatienten nehmen wir kurzfristig dran.
Für akute Notfälle bitte immer anrufen, E-Mails werden nicht durchgehend gelesen.
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst:
Zentrale Notdienstnummer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (kostenpflichtige Servicenummer).
Diensthabende Zahnärztinnen und Zahnärzte in Ihrer Nähe finden Sie über die Online-Suche der Zahnärztekammer:
Die jeweils diensthabende Apotheke in Ihrer Umgebung finden Sie tagesaktuell unter:
In jedem Fall gilt: Kommen Sie nach einem Zahnunfall zeitnah in die Praxis, je schneller behandelt wird, desto besser sind die Aussichten, den Zahn zu erhalten.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns gern an, bei akuten Beschwerden ist der Anruf immer der schnellste Weg.
Ein Notfall liegt vor, wenn die Schmerzen stark sind, nicht nachlassen oder von Schwellung, Fieber oder Blutungen begleitet werden, dann sollten Sie noch am selben Tag behandelt werden. Dringend sind auch ein abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn sowie eine Schwellung, die sich in Richtung Auge oder Hals ausbreitet. Rufen Sie uns in diesen Fällen direkt an.
Bewahren Sie den Zahn feucht auf und kommen Sie sofort in die Praxis, möglichst innerhalb der ersten Stunde. Fassen Sie ihn nur an der Krone an, nicht an der Wurzel, und reinigen Sie ihn nicht. Ideal ist eine Zahnrettungsbox aus der Apotheke, ersatzweise kalte H-Milch. Trocken transportiert sinken die Aussichten, den Zahn zu erhalten, deutlich.
Am Wochenende und an Feiertagen übernehmen diensthabende Praxen den zahnärztlichen Notdienst im Wechsel. Welche Praxis in Düsseldorf oder Kempen gerade Dienst hat, finden Sie über die Notdienstsuche der Zahnärztekammer Nordrhein unter www.zahnaerzte-nrw.de oder über die Notdienstnummer weiter oben auf dieser Seite. In Düsseldorf-Oberkassel sind wir zusätzlich samstags von 9 bis 13 Uhr für Sie da.
Die Kosten hängen davon ab, was tatsächlich behandelt wird. Eine Schmerzbehandlung ist für gesetzlich Versicherte in der Regel Kassenleistung; abgerechnet wird nach den gültigen Gebührenordnungen, wobei im Notdienst Zuschläge für Behandlungen außerhalb der Sprechzeiten hinzukommen können. Wir sagen Ihnen vor der Behandlung, was auf Sie zukommt, und halten umfangreichere Maßnahmen schriftlich fest.
Düsseldorf 0211 – 550 24 80 · Kempen 02152 – 51 01 46
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